Der jahrhundertealte Etterweg des Marktes Plech, der in seiner Gesamtheit einer der am besten ausgeprägten Etterwege von Oberfranken ist, hat sich hervorragend erhalten.

Er wurde deshalb vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege unter Denkmalschutz gestellt. Hier wird der Bereich der hinter den Häusern und Scheunen liegenden Gras- und Baumgärten durch einen Holzlattenzaun eingegrenzt, darauf folgt der unbefestigte schmale Etterweg, der wiederum durch einen zweiten Zaun von der Flur abgeschlossen wird. Der „Etter“ (abgeleitet vom althochdeutschen Wort „etar“ für Zaun) umschloss einen Raum mit höherem Rechtsfrieden, was auch der Begriff „Einfriedung“ ausdrückt, und bildete in Plech die symbolische Grenze des Marktrechts. Dieser Etter mit dem ihn begleitenden Weg hatte aber auch praktische Funktion im Rahmen der historischen Dreifelderwirtschaft. Die Zäune oder – im nördlichen Etterabschnitt – Zaun und Hecke sollten das Hinauslaufen des Kleinviehs auf die Felder und das Eindringen des Weideviehs in die Gärten verhindern und waren daher wesentlich verantwortlich für die scharfe Grenze zwischen dem Ort und der Flur in der Vergangenheit. Die Plecher konnten auf ihrem Etterweg um den ganzen Marktflecken herumlaufen. Charakteristisch für den Etterweg des Marktes Plech sind seine Querverbindungen zur geschlossenen Marktstraße, und zwar in deren Mitte (beim herrschaftlichen Amtshaus, also dem markgräflichen Richteramt), an deren südlichem Ende sowie an ihrem nördlichen Ausgang (bei der herrschaftlichen Fronfeste, also dem markgräflichen Gefängnis). Die Plecher haben diesem schönen Weg übrigens liebevoll den Namen „Gässl“ gegeben.

 

Die Wanderregion süd-östliche Fränkische Schweiz

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